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Post zum EU-DSGVO

Das EU-Datenschutzgesetz

Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) regelt und vereinheitlicht den Umgang mit personenbezogenen Daten EU-weit. Ab dem 25. Mai 2018 müssen sich deshalb alle Unternehmen, die personenbezogene Daten nutzen, an dieses Gesetz halten. Das heißt, auch Webseitenbetreiber, die entsprechende Daten z. B. durch ein Kontaktformular erfassen, sind davon betroffen.
Da die DSGVO nicht speziell für Telemedien konzipiert ist, wird es zukünftig jedoch noch eine spezifische Verordnung geben: die neue e-Privacy.

Bis dahin treten durch die Datenschutzreform für Webseitenbetreiber trotzdem bereits einige Pflichten in Kraft. Hierzu zählen z. B.

  • Anpassung der Datenschutzerklärung
  • Checkbox zur Zustimmung bei Formularen
  • SSL-Verschlüsselung
  • Einbettung datenschutzkonformer Inhalte

Treffen Sie daher rechtzeitig Vorkehrungen, um Ihre Website abmahnsicher, gemäß den Anforderungen der DSGVO, anzupassen.
Kontaktieren Sie mich gerne, um Sie bei der Anpassung Ihrer Website zu unterstützen. Dieser Service ersetzt jedoch keine Rechtsberatung durch einen Juristen.

 

Weitere Informationen zur DSGVO: https://dsgvo-gesetz.de/ oder e-recht24.de
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