Handlungsbedarf für Webseitenbetreiber zur Regelung von Cookies
Lange verunsicherte die Handhabung und Verwendung von Cookies Webeitenbetreiber und User.
Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 01. Oktober 2019 hat das Cookiedrama endlich ein Ende!
Denn das Setzen von Cookies, die nicht essentiell sind, wie zum Beispiel im Bereich Tracking oder Marketing, erfordert nun offiziell die aktive Einwilligung des Webseitenbesuchers (Opt-in).
Für Webseitenbetreiber bedeutet dies, die Webseite hinsichtlich der eingesetzten Cookies zu überprüfen. Wie man dies realisiert findet Ihr hier gut beschrieben.
Läuft die Webseite bislang ohne Consent Tool bzw. Cookie-Banner, steht als nächstes die Wahl und Einrichtung eines entsprechenden Hilfsmittels auf dem Plan. Die Auswahl ist groß und reicht von Freeware bis zu teuren Premiumvarianten mit den unterschiedlichsten Anforderungen. Auf haendlerbund.de habe ich hierzu eine passende Übersicht möglicher Lösungen gefunden, die sich mit vielen anderen Blogbeiträgen, die ich zu diesem Thema durchforstet habe, deckt.
Zu guter Letzt sollte nicht vergessen werden, auch die Datenschutzerklärung hinsichtlich der Cookie-Einwilligung zu aktualisieren.
Wenn Ihr selbst keine Muße habt, Euch mit diesem Thema auseinanderzusetzen, kommt gerne auf mich zurück.
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Weitere Quellenangaben: e-recht24.de
Bildquelle: Photo by Allie Smith on Unsplash